Als Bulldog-Halter hat man einige besondere rechtliche Fragen zu beachten.
Phase 1 Kauf:
Das beginnt mit dem Kauf des Hundes. Bei Bulldog-Welpen stellt sich besonders die Frage nach der Gesundheit des Welpen. Bei unseriösen Züchtern und bei Kauf über den Hundehandel hat man zusätzlich das Risiko, dass andere Rassen eingekreuzt waren und man schließlich einen Hund hat, der mit Wesen und/oder Aussehen eines Bulldogs wenig zu tun hat.
Kauft man einen Welpen beim Züchter, so geht es entscheidend um die Haftung des Züchters für Erbkrankheiten. Manche Züchter wollen sich vor dieser Haftung drücken indem sie sich selbst unberechtigt als reiner Liebhaber ausweisen. In der Regel handeln die Bulldog-Züchter aber rechtlich als Unternehmer, so dass Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden darf und sie für Mängel am verkauften Hund voll haften müssen - gleich was im Kaufvertrag stehen mag.
Es gibt auch Züchter, die nur einen Kaufvertrag von einer halben Seite bevorzugen. Das kann durchaus auch im Käuferinteresse sein, greifen so meist alle allgemeinen Verbraucherrechte problemlos.
Phase 2 Haltung:
Wenn man einen Bulldog im Haus hat, sollte man unbedingt eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Für einen überschaubaren Betrag von 100,-. Euro im Jahr kann man hier einige Risiken absichern. Der Bulldog ist zwar nie ein aggressiver Hund, aber trotzdem können durch Fehlverhalten von Hund oder/und Halter Schäden entstehen, etwa wenn ein ängstlicher Radfahrer stürzt oder sich zwei Hunde untereinander verletzen.
Wenn`s dann doch zum Streit kommt....
Hier soll und kann keine Rechtsauskunft gegeben werden. Daher einige Links zum Thema:
www.tierrrecht-aktuell.de Rechtsanwalt Jörg John informiert umfassend. Mit Mustervertrag zum Welpenkauf.
www.kanzlei-hecker.de Rechtsanwältin Bianca Hecker zum neuen Kaufrecht und seinen Auswirkungen auf den Kauf/Verkauf eines Hundes.
www.richter-heidelberg.de Rechtsanwalt Frank Richter mit zahlreichen Publikationen.
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Letztes Update ( Montag, 04. August 2008 )
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